Dies ist ein Gastbeitrag von Alena Hoder. Mehr über Alena erfährst du am Ende des Artikels.
Im Jahr 2004 kaufte ich mir meine erste digitale Kamera der Marke Kodak, ein Name, der inzwischen weitgehend Geschichte ist. Zu dieser Zeit waren Kleinbildfilme noch der Standard und niemand kam auf die Idee, mal schnell das Mittagessen im Restaurant aufzunehmen und mittels W-Lan auf eine Social-Media-Plattform hochzuladen. Fotografie war für den Amateur noch etwas, das im eher kleinen und vor allem analogen Freundes- und Verwandtenkreis geteilt wurde. Heute sieht das ein bisschen anders aus.
Inhaltsverzeichnis
Massenmarkt Fotografie
Allein im Jahr 2013 wurden mehr Fotos erstellt und ins Internet hochgeladen, als insgesamt Fotografien seit der Erfindung der Daguerreotypie gemacht wurden. Fotografie ist nichts persönliches mehr, es ist ein ungeheures Massenphänomen. Sich in diesem Massenmarkt als Fotograf zu behaupten, ist sicherlich nicht einfach und natürlich nutze auch ich die modernen Techniken der Vermarktung, wobei verschiedene Foto-Plattformen eine wichtige Rolle spielen. Hier können Fotografien sowohl eingestellt wie auch eingekauft werden.
Allerdings müssen gerade in der professionellen Fotografie die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden, denn einerseits besteht zwar für jede Fotografie ein Urheberrecht, das der jeweilige Fotograf geltend machen kann, andrerseits ist die Vergabe der Nutzungsrechte ein wesentlicher Punkt, der unbedingt beachtet werden muss. Das betrifft sowohl den Verkauf wie den Kauf von Bildmaterial. Der Fotograf kann hier ungewollt und unbewusst wichtige Rechte aus der Hand geben und der Käufer unter Umständen in eine Abmahnfalle geraten, die weitaus teurer werden kann als das Bild selbst.
Aber auch vermeintlich gemeinfreie Bilder können eventuell einem Nutzungsrecht unterliegen, denn das internationale Privatrecht sieht keinen weltumspannenden, für alle Menschen gleichlautenden Gesetzestext bezüglich des Urheber- und Nutzungsrechts vor, sondern teilt sich in das sogenannte Schutzlandprinzip auf. So unterscheidet sich das Urheberrecht von Land zu Land und was in einem Staat die Verletzung von Urheberrechtsgesetzen darstellt, muss in einem anderen Staat nicht unbedingt eine Rechtsverletzung sein.
Der Fotograf wie jeder andere Inhaber von Urheberrechten muss dementsprechend in jedem einzelnen Staat das dort gültige Urheberrecht in Anspruch nehmen und kann bei Verletzung der Rechte auch nur in dem jeweiligen Land dagegen klagen. Damit dies sowohl für Urheber und Nutzer übersichtlicher beziehungsweise der Spielraum zwischen alleinigem Nutzungsrecht des Urhebers und der Gemeinfreiheit größer wird, sind die Creative Commons nutzbar. Diese vorgefertigten Lizenzverträge erlauben die Weitergabe von Nutzungsrechten in einem gewissen Spielraum, ohne dass das Urheberrecht berührt wird.
Wo und wie Bilder kaufen oder verkaufen
Foto-Plattformen machen es sich aus durchaus verständlichen Gründen meist recht einfach und übernehmen vom einstellenden Fotografen die Nutzungsrechte und geben diese weiter. Das funktioniert in der Regel dadurch, dass der einstellende Fotograf die AGB der Plattform per Klick bestätigt. Manche Plattformen verlangen vor der Veröffentlichung von Bildern eine Angabe, welche Rechte der einstellende Fotograf vergibt und andere Plattformen wiederum sehen sich lediglich als reine Plattform und überlassen dem Urheber und dem Nutzer vertragliche Regelungen.
Verschiedene Bildplattformen: Eine Auswahl
Flickr
Eigentlich war diese Plattform einmal nur ein Bestandteil eines Online-Games aus dem Jahr 2002, das bei den Spielern aber so gut ankam, das es zum eigenständigen Produkt wurde. Heute verzeichnet Flickr rund 5000 Uploads pro Minute und etwa 77 Millionen User. Auf Flickr können Bilder direkt vom Rechner, aber auch per E-Mail oder mittels eines Smartphones hochgeladen werden. Auch Videos mit maximal 3 Minuten Spieldauer sind möglich. Die Plattform bietet seinen Nutzern die verschiedenen Creative Commons Verträge an, um die Vergabe der Nutzungsrechte zu regeln.
Praxistipp: Bilder von Flickr nutzen
Das seit 2005 unter der Führung von Yahoo stehende Internetportal ermöglicht den Besuchern Bilder anzusehen, diese weiter zu verbreiten oder in der hochgeladenen Form abzudrucken. Viele Flickr-Nutzer stellen ihre Bilder unter anderem unter CreativeCommons-Lizenzen ins Netz. Innerhalb der CC-Lizenzen sind sechs Stufen definiert. Jede enthält andere Rechte und Pflichten zur Umgang mit entsprechend gekennzeichneten Bildern. So dürfen teilweise Bilder auch verändert und für Neukreationen verwendet werden. Wer solche Bilder verwenden möchte, muss in den meisten Fällen den Urheber nennen und auf die entsprechende Lizenz hinweisen – beides in der Regel als Link. Tools wie der „flickr cc attribution helper“ erleichtern die korrekte Handhabung von CC-Bilder auf Flickr.
500px
Diese Plattform ist mit etwa 2,5 Millionen registrierten Nutzern im Verhältnis zu Flickr recht klein, dafür aber auf Profi-Fotografen und ambitionierte Amateure spezialisiert. Gegründet wurde die in Kanada ansässige Plattform im Jahr 2009. Auf 500px können über die Upload Page Bilder ab 2048px hochgeladen werden. Die Plattform legt auf bestmögliche Darstellung der Fotos wert. Auf 500px werden mit dem Dienst Prime lizenzierte Bilder angeboten und gekauft.
Praxistipp: Bilder von 500px nutzen
Ähnlich wie bei Flickr lassen sich bei 500px Fotos nach CC-Lizenz auswählen. Derzeit unterscheidet man circa sieben verschiedene Lizenzen, die in den Einstellungen stark variieren. Du solltest sie je nach Nutzungsgrad und Bestimmungsort des Bildes jedes Mal auf Neue überprüfen und gegebenenfalls anpassen.
Fotolia
Hierbei handelt es sich um eine New Yorker Bildagentur für Fotografien, Videos und Grafiken, die seit Januar 2015 zu Adobe gehört. Fotolia, im Jahr 2004 gegründet, verkauft sogenannte lizenzfreie Bilder im Einzel-Download, im Monatspack oder im Abonnement. Hier decken sich verschiedene Unternehmen mit Bildmaterial ein. Wer auf Fotolia seine Werke anbieten möchte, muss sich zuvor einer Identifizierung unterziehen.
Praxistipp: Bilder von Fotolia nutzen
Wie beschrieben muss man bei Fotolia Bilder käuflich erwerben, dies ist allerdings schon ab einem Preis von 0,74 Euro möglich. Aufgrund des hohen Verkaufsvolumens und fairer Kommissionen kann Fotolia diese relativ günstigen Preise anbieten. Dazu musst du dich als kostenloses Mitglied registrieren und Credits, Monatspacks oder ein Abonnement kaufen. Der Mindestbestellwert liegt derzeit bei 10 Credits (14,00 €). Achte auch hier auf die angegebenen Lizenzen, je nach Verwendung des Bildes benötigst du entweder eine Standard-Lizenz oder eine erweiterte Lizenz. Letztes ist nötig, wenn das Bild zur Gestaltung eines Produkts genutzt wird, das für den Weiterverkauf oder den kostenlosen Vertrieb bestimmt ist (z.B. Postkarten oder Poster).
Pixabay
Diese Bilddatenbank stammt aus Deutschland und wurde 2010 gegründet. Aktuell umfasst der Bestand rund 520.000 Bilder. Alle Werke auf Pixabay werden unter der Creative Common 0 zur Verfügung gestellt. Das bedeutet, dass der oder die Fotografin die Nutzungsrechte an den Bildern vollständig abgibt. Allerdings ist genau dies mit Vorsicht zu genießen, denn der Upload auf Pixabay erfolgt weitgehend anonym. Viel Spielraum für Abmahner, die nach der Verwendung der Bilder auf einmal das Urheberrecht in Anspruch nehmen und dies besitzt in Deutschland, bei entsprechendem Nachweis, Vorrang vor einer Creative Commons Lizenzierung.
Praxistipp: Bilder von Pixabay nutzen
Als Nutzer von Pixabay kannst du die Bilder kostenlos und ohne Nennung der Quelle verwenden. Alle Bilder stehen unter der CreativeCommons Lizenz CC0, sind also „gemeinfrei“ bzw. „public domain“. Pixabay weist jedoch darauf hin, dass es insbesondere bei der Abbildung von Personen und Marken keine Garantie dafür gibt, dass die Bilder für alle Zwecke verwendet werden dürfen. Damit bleibt ein gewisses Restrisiko bestehen, dass man beim Verwenden der Bilder gegen Urheber-, Persönlichkeits- oder Markenrechte verstößt.
Wie mache ich alles richtig im Umgang mit Bildplattformen?
Bilder verkaufen, kaufen oder auch nur zur Betrachtung für andere Nutzer auf den verschiedenen Plattformen einstellen, birgt gewisse Gefahren und gerade in Deutschland sind das Urheberrecht und das Recht am persönlichen Bild zwei sehr starke Gesetze, die dich einerseits schützen, andererseits aber auch Möglichkeiten des Betrugs aufzeigen. Wer als Käufer auf Nummer sicher gehen möchte, dass die erworbenen Werke tatsächlich zur Nutzung freigegeben sind, muss im Prinzip eine aufwendige Recherche durchführen oder auf die Angaben des Verkäufers vertrauen, was unter Umständen teuer werden kann. Die mit Abstand beste Sicherheit bieten deshalb – so traurig wie es klingt – nur die eigenen Bilder, die du selbst aufgenommen hast.
Zum Abschluss noch ein Tipp zum gerichtsverwertbaren Beweis der Urheberschaft digitaler Fotografien: Wenn du Bilder machst, speichere alle Bilder einer Serie in der Original-Größe ab, lösche keines der Fotos aus einer Aufnahmereihe, auch wenn es nicht deinem Qualitätsanspruch genügt. Mit diesen zusätzlichen Bildern kannst Du den Nachweis erbringen, dass das umstrittene Bild von dir stammt. Die im Bild eingebetteten Exif- und Meta-Daten besitzen vor deutschen Gerichten keine Beweiskraft, da diese manipulierbar sind, siehe LG München I, Urteil vom 21.05.2008, Az. 21 O 10753/07.
Schöne, faszinierende und fesselnde Bilder aufzunehmen und sich für die Fotografie zu begeistern ist das Eine, sich im Dschungel der Gesetze auszukennen, das Andere.
Über die Autorin:
Alena Hoder ist nach einem erfolgreich abgeschlossenen Master-Studium im Bereich Germanistik im Online Marketing tätig und arbeitet für den Kunden rahmenversand.com, welcher einen Online-Shop für Bilderrahmen betreibt. Durch ihre tägliche Arbeit ist sie ständig mit den Problemen von Bildrechten und Nutzungsrechten von Bildmaterial aus dem Netz konfrontiert. Gut also, dass sie selbst auch gern fotografiert und ihr Hobby auf diese Weise mit dem Beruf verbinden kann.
Direkt im ersten Absatz bin ich über einen gravierenden Fehler gestolpert:
Rollfilme waren schon 2004 alles andere als der Standard-Film. Als Rollfilm wird nämlich entweder der Rollfilm 120 (oder der dünnere 220) bezeichnet, der im Format 6×6 12 Aufnahmen ermöglichte. Es gab früher auch einen 4×4 Rollfilm (127er) .
Falls Typ 135 Filme gemeint sein sollten, dann lautet die korrekte Bezeichnung „Kleinbildfilm“ . Und die gab es mit 12, 24 oder 36 (ganz selten auch Schwarzweiß-Filme mit 72) Aufnahmen. Aber Kleinbildfilme als Rollfilm zu bezeichnen ist definitv falsch!
Danke Ingo für den Hinweis! Ich vertraue einfach mal deiner Expertise und korrigiere das 🙂
Super! Toll, dass du das korrigiert hast!